Heilmassagen auf Überweisung
Als staatlich geprüfte gewerbliche, medizinische & freiberufliche Heilmasseurin decke ich das gesamte Spektrum der Heilmassage sowie ärztlich verordneten Behandlungsmöglichkeiten ab.
Der Überweisungsschein
Mit einer Überweisung vom Arzt zur Heilmassage bin ich befähigt, Ihre Krankheitsbilder zu behandeln. Sie haben die Möglichkeit nach Ende der Therapie-Serie Ihre Rechnung bei Ihrer Krankenkasse und/oder Zusatzversicherung einzureichen. Als gewerbliche Masseurin bin ich auch berechtigt Sie ohne Überweisung zu massieren.
Leitfaden zur Bewilligung
Was Sie beachten müssen:
- Erstellung der Zuweisung durch den Arzt.
- Überweisung mitnehmen und Therapieplan-Besprechung.
- Nach Therapieende bekommen Sie eine Sammelrechnung. Diese wird gemeinsam mit der Zuweisung vom Arzt (Verordnungsschein) bei Ihrer Krankenkasse eingereicht.
Es ist besser, Sie behalten von allem eine Kopie.
Falls eine Zusatzversicherung vorhanden ist: Merkur, Uniqua,...
- Senden Sie eine Kopie der Rechnung sowie eine Kopie des Kontoauszuges mit der Rückertattungssumme Ihrer Versicherung an Ihre Zusatz-versicherung.
Vorsicht: Falls die Zuweisung nicht vor Behandlungsbeginn bewilligt wurde, erfolgt keine Rückerstattung durch die Krankenkasse.
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